Honorar und Rahmen
Bevor Sie weiterlesen: In einer akuten Lage frage ich nicht zuerst nach Geld. Rufen Sie an. Das hier wird nachher geregelt.
Es gibt zwei Rahmen.
Der einzelne Fall.
Sie rufen an, weil etwas passiert ist. Was ich tue und was das kostet, steht schriftlich fest, bevor ich etwas tue.
Das vorab vereinbarte Mandat.
Sie beauftragen mich, bevor etwas passiert: erreichbar zu sein, die Unterlagen zu kennen, den Weg zu kennen. Ich führe höchstens ⟨N⟩ solcher Mandate gleichzeitig. Mehr kann eine Person nicht halten, ohne die zugesagte Frist zu brechen.
Auf dieser Seite steht kein Betrag.
Ein Preis ohne Fall ist eine Behauptung. Ich nenne Ihnen eine Zahl, wenn ich weiß, worum es geht — schriftlich, bevor ich anfange, und nicht danach.
Wonach ich abrechne.
Ärztliche Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Weicht die Gebührenhöhe davon ab, steht das vorher schriftlich fest, im Einzelfall, mit Leistung, Steigerungssatz und Betrag — so, wie es § 2 GOÄ verlangt. Leistungen, die keine ärztliche Behandlung sind — Bereitschaft, Vorbereitung, Vortrag, Lehre, ein Gutachten für Dritte —, stehen in einer getrennten Vereinbarung und auf einer getrennten Rechnung.
Reise, Aufenthalt und Zeit vor Ort.
Sie werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und vorher der Höhe nach begrenzt. Wartezeit und Ausfallzeit sind Arbeitszeit; wie sie bewertet wird, steht in der Vereinbarung.
Vorschuss.
Bei einem geplanten Einsatz außerhalb Deutschlands bitte ich in der Regel um einen Vorschuss oder um eine Kostenübernahmeerklärung. Das hat nichts mit Ihnen zu tun und alles mit der Erfahrung dieses Feldes.
Kostenübernahmeerklärung.
Wenn nicht Sie selbst zahlen, brauche ich eine schriftliche Zusage der Stelle, die zahlt: mit Namen, Anschrift, Betrag und Geltungsdauer.
Umsatzsteuer.
Ärztliche Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei. Gutachten, Vorträge, Lehre und Beratung ohne Behandlungsbezug sind es nicht. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der Vereinbarung und auf der Rechnung.
Was ich nicht abrechne, und von wem ich kein Geld nehme.
Ich erhalte keine Vergütung dafür, dass ich jemanden empfehle, und ich zahle keine dafür, dass mich jemand empfiehlt. Kein Krankenhaus, kein Flugbetreiber, kein Assistance-Unternehmen und kein Vermittler zahlt mir etwas. Wenn ich Ihnen eine Klinik oder einen Transport nenne, verdiene ich daran nichts. Ich vereinbare keine Vergütung, die vom Ausgang abhängt. Keine Vergütung für Zuweisung.
Beendigung.
Sie können ein Mandat jederzeit beenden. Ich kann es beenden, wenn ich fachlich nichts mehr beitragen kann oder wenn das Vertrauen fehlt — nie mitten in einer akuten Lage und nie, ohne Ihnen eine Nachfolge zu nennen. Was danach mit den Unterlagen geschieht, steht unter Vertraulichkeit.