Wenn die Behandlung ihr Ziel nicht mehr erreicht

Ein Teil der Menschen, für die ich gerufen werde, kommt nicht nach Hause. Das steht hier, weil Sie es vorher lesen sollen und nicht erst, wenn es soweit ist.

Wann sich das Ziel ändert

Eine intensivmedizinische Maßnahme ist zulässig, wenn zwei Dinge zutreffen: Sie ist medizinisch indiziert, und sie entspricht dem Willen des Patienten. Fällt eines von beiden weg, ändert sich das Behandlungsziel.

Das ist kein Ende der Behandlung. Es ist eine andere Behandlung. Das Ziel ist dann nicht mehr, das Leben zu verlängern, sondern Beschwerden zu nehmen.

Der behandelnde Arzt stellt die Indikation; die Einwilligung erteilt, wer bevollmächtigt oder als Betreuer bestellt ist. Sie werden gefragt, was er gewollt hätte. Sie werden nicht gefragt, ob er sterben soll.

Was ich in dieser Phase tue

  • Ich prüfe, was die laufende Behandlung erreichen soll und ob sie es erreichen kann.
  • Ich kläre, ob es eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung gibt und ob sie auf die Lage passt. Gibt es nichts davon, ist zu ermitteln, was er gewollt hätte. Daran sind Sie beteiligt.
  • Wo es passt, schlage ich einen zeitlich begrenzten Therapieversuch vor: ein festgelegtes Ziel, eine festgelegte Frist, festgelegte Kriterien und ein festgelegter Termin, an dem neu entschieden wird. Das ist ein beschriebenes Verfahren, keine Vertröstung.
  • Ich sage Ihnen, dass eine Ethikfallberatung auch von Ihnen angefordert werden kann, nicht nur vom Behandlungsteam.
  • Ich schreibe auf, was besprochen wurde, und gebe es Ihnen. In acht Monaten werden Sie es noch einmal lesen wollen.
  • Ich rede mit dem behandelnden Team, nicht gegen es.

Wenn ein Transport nicht mehr sinnvoll ist

Es gibt einen Punkt, ab dem ein Flug dem Patienten nichts mehr bringt und ihn belastet. Und es gibt einen anderen Punkt, an dem ein Flug richtig bleibt, obwohl er ihn wahrscheinlich nicht überlebt — weil das Ziel dann nicht die nächste Klinik ist, sondern das Zuhause.

Das sind zwei verschiedene Fragen. Ich beantworte sie getrennt, und ich beantworte sie vorher.

Mein Honorar hängt nicht davon ab, ob geflogen wird.

Wenn geflogen wird, halte ich vorher schriftlich fest, was gilt, falls er unterwegs stirbt: wer dann entscheidet, wo die Maschine landet, wer die Papiere ausstellt. Diese Frage ist unangenehm. Sie vorher zu klären ist der einzige Weg, sie Ihnen abzunehmen.

Wenn er stirbt

Dann endet meine ärztliche Aufgabe, aber nicht am selben Tag.

  • Ich erkläre Ihnen, was in den Papieren steht: Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Leichenpass. Ich sage Ihnen, ob sie vollständig und in sich schlüssig sind. Sie werden in Deutschland regelmäßig nicht noch einmal geprüft.
  • Ich sage Ihnen, welche Entscheidung an einer Frist hängt. Die Wahl zwischen Bestattung vor Ort und Überführung fällt je nach Land und Religion in Stunden, nicht in Tagen.
  • Ich sage Ihnen, wer das Weitere macht. Die deutsche Auslandsvertretung stellt Papiere aus und beglaubigt sie. Sie organisiert nichts und sie zahlt nichts. Den Transport führt ein Bestattungsunternehmen durch, das Sie beauftragen und bezahlen.
  • Ich organisiere keine Überführung, ich empfehle kein Bestattungsunternehmen, und ich nehme von keinem Geld.

Nach vier bis sechs Wochen biete ich Ihnen ein Gespräch an. Nicht um zu trösten. Um den Verlauf noch einmal durchzugehen, weil sich bis dahin die Fragen geändert haben. Sie müssen nicht zusagen.

Was das nicht ist

Das ist keine Trauerbegleitung. Dafür bin ich nicht ausgebildet.

Das ist keine Palliativversorgung. Die leistet, wer vor Ort ist.

Das ist keine Bewertung der Ärztinnen und Ärzte, die behandelt haben.

Und ich sage Ihnen nichts, was ich nicht belegen kann. Auch dann nicht, wenn es Ihnen in dem Moment helfen würde.

Kontakt

Im medizinischen Notfall: die örtliche Notrufnummer. Diese Seite ersetzt keine Notfallversorgung.