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Wenn die Behandlung ihr Ziel nicht mehr erreicht

Ein Teil der Menschen, für die ich gerufen werde, kommt nicht nach Hause. Das steht hier, weil Sie es vorher lesen sollen und nicht erst, wenn es soweit ist.

Wann sich das Ziel ändert

Eine intensivmedizinische Maßnahme ist zulässig, wenn zwei Dinge zutreffen: Sie ist medizinisch indiziert, und sie entspricht dem Willen des Patienten. Fällt eines von beiden weg, ändert sich das Behandlungsziel.

Das ist kein Ende der Behandlung. Es ist eine andere Behandlung. Das Ziel ist dann nicht mehr, das Leben zu verlängern, sondern Beschwerden zu nehmen.

Die Verantwortung für diese Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt, im Sinne des Patienten. Sie liegt nicht bei Ihnen. Sie werden gefragt, was er gewollt hätte.

  • INDIKATION UND PATIENTENWILLE — POSITIONSPAPIER DER SEKTION ETHIK DER DIVI, DIE ANAESTHESIOLOGIE 2013, DOI 10.1007/S00101-012-2126-X
  • GRUNDSÄTZE DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR ÄRZTLICHEN STERBEBEGLEITUNG, DTSCH ARZTEBL 2011;108(7):A 346
  • § 1827 BGB · §§ 1814 FF. BGB · § 1358 BGB

Was ich in dieser Phase tue

  • Ich prüfe, was die laufende Behandlung erreichen soll und ob sie es erreichen kann.
  • Ich kläre, ob es eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung gibt und ob sie auf die Lage passt. Daran sind Sie beteiligt.
  • Wo es passt, schlage ich einen zeitlich begrenzten Therapieversuch vor: ein festgelegtes Ziel, eine festgelegte Frist, festgelegte Kriterien und ein festgelegter Termin, an dem neu entschieden wird.
  • Ich sage Ihnen, dass eine Ethikfallberatung auch von Ihnen angefordert werden kann, nicht nur vom Behandlungsteam.
  • Ich schreibe auf, was besprochen wurde, und gebe es Ihnen.
  • Ich rede mit dem behandelnden Team, nicht gegen es.
  • ZEITLICH BEGRENZTER THERAPIEVERSUCH. HANDLUNGSEMPFEHLUNG DER SEKTIONEN ETHIK DER DIVI UND DER DGIIN, MED KLIN INTENSIVMED NOTFMED 2024;119:291–295, DOI 10.1007/S00063-024-01112-4

Wenn ein Transport nicht mehr sinnvoll ist

Es gibt einen Punkt, ab dem ein Flug dem Patienten nichts mehr bringt und ihn belastet. Und es gibt einen anderen Punkt, an dem ein Flug richtig bleibt, obwohl er ihn wahrscheinlich nicht überlebt.

Das sind zwei verschiedene Fragen. Ich beantworte sie getrennt, und ich beantworte sie vorher.

Mein Honorar hängt nicht davon ab, ob geflogen wird.

Wenn geflogen wird, halte ich vorher schriftlich fest, was gilt, falls er unterwegs stirbt: wer dann entscheidet, wo die Maschine landet, wer die Papiere ausstellt.

Wenn er stirbt

Dann endet meine ärztliche Aufgabe, aber nicht am selben Tag.

  • Ich erkläre Ihnen, was in den Papieren steht: Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Leichenpass. Ich sage Ihnen, ob sie vollständig sind.
  • Ich sage Ihnen, welche Entscheidung an einer Frist hängt. In manchen Ländern fällt die Wahl zwischen Bestattung vor Ort und Überführung in Stunden, nicht in Tagen.
  • Ich sage Ihnen, wer das Weitere macht. Die deutsche Auslandsvertretung stellt Papiere aus und beglaubigt sie. Sie organisiert nichts und sie zahlt nichts.
  • Ich organisiere keine Überführung, ich empfehle kein Bestattungsunternehmen, und ich nehme von keinem Geld.

Nach vier bis sechs Wochen biete ich Ihnen ein Gespräch an. Um den Verlauf noch einmal durchzugehen, weil sich bis dahin die Fragen geändert haben. Sie müssen nicht zusagen.

Was das nicht ist

  • Das ist keine Trauerbegleitung. Dafür bin ich nicht ausgebildet.
  • Das ist keine Palliativversorgung. Die leistet, wer vor Ort ist.
  • Das ist keine Bewertung der Ärztinnen und Ärzte, die behandelt haben.
  • Und ich sage Ihnen nichts, was ich nicht belegen kann.

Fundstellen

  • § 630F ABS. 3 BGB — DOKUMENTATION, ZEHNJÄHRIGE AUFBEWAHRUNG
  • KONSULARGESETZ §§ 1 UND 9 — AUFGABEN DER AUSLANDSVERTRETUNG
  • BESTATTUNGSGESETZE DER LÄNDER · BERLINER LEICHENPASSABKOMMEN 1937
  • GRUNDSÄTZE DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR ÄRZTLICHEN STERBEBEGLEITUNG, DTSCH ARZTEBL 2011;108(7):A 346

GEPRÜFT 2026-08-07

Kontakt

Im medizinischen Notfall: 112 oder die örtliche Notrufnummer. Diese Seite ersetzt keine Notfallversorgung.

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